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   LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2017 - L 10 SB 36/15   

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https://dejure.org/2017,97087
LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2017 - L 10 SB 36/15 (https://dejure.org/2017,97087)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.03.2017 - L 10 SB 36/15 (https://dejure.org/2017,97087)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. März 2017 - L 10 SB 36/15 (https://dejure.org/2017,97087)
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  • BSG, 10.12.2002 - B 9 SB 7/01 R

    Schwerbehindertenrecht - außergewöhnliche Gehbehinderung - Nachteilsausgleich aG

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2017 - L 10 SB 36/15
    Im Rahmen der Gleichstellung kommt es nicht auf die allgemeine Schwere des Leidens an, sondern darauf, ob die Auswirkungen der Störung auf das Gehvermögen funktionell denen der angeführten Personengruppen gleich zu achten sind (vgl. BSG, Urteil vom 6. November 1985, 9a RVs 7/83, SozR-3870 § 3 Nr. 18), so dass der Behinderte sich nur unter ebenso großen Anstrengungen wie die Angehörigen der Beispielgruppen oder nur mit fremder Hilfe fortbewegen kann (BSG, Urteil vom 10. Dezember 2002, B 9 SB 7/01 R, SozR 3-3250 § 69 Nr. 1).
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 5/05 R

    Schwerbehindertenrecht - außergewöhnliche Gehbehinderung - gesundheitliche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2017 - L 10 SB 36/15
    Für den Kläger ist damit nach seinen eigenen Angaben nicht von den ersten Schritten außerhalb eines Kraftfahrzeuges an (vgl. zu diesen Anforderungen: BSG, Urteil vom 29. März 2007, B 9a SB 5/05 R, veröffentlicht in juris) die Fortbewegung mit ebenso großen körperlichen Anstrengungen verbunden, wie bei den in Teil D Nr. 3. b) der VMG aufgeführten Vergleichsgruppen.
  • BSG, 06.11.1985 - 9a RVs 7/83

    Zum Begriff außergewöhnliche Gehbehinderung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2017 - L 10 SB 36/15
    Im Rahmen der Gleichstellung kommt es nicht auf die allgemeine Schwere des Leidens an, sondern darauf, ob die Auswirkungen der Störung auf das Gehvermögen funktionell denen der angeführten Personengruppen gleich zu achten sind (vgl. BSG, Urteil vom 6. November 1985, 9a RVs 7/83, SozR-3870 § 3 Nr. 18), so dass der Behinderte sich nur unter ebenso großen Anstrengungen wie die Angehörigen der Beispielgruppen oder nur mit fremder Hilfe fortbewegen kann (BSG, Urteil vom 10. Dezember 2002, B 9 SB 7/01 R, SozR 3-3250 § 69 Nr. 1).
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